Um ein Unternehmen ins Handelsregister einzutragen, müssen die Gründer eine Anmeldung beim zuständigen Registergericht einreichen. Dies beinhaltet in der Regel die Vorlage eines Unternehmenskonzepts, eines Gründungsprotokolls, einer Erklärung über die vorgesehene Rechtsform und einer Bescheinigung über die Einzahlung des eingezahlten Stammkapitals.