Handelsregisterauszug in Nördlingen beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Nördlingen

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Donau-Ries
Einwohner
20.644 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86720
Vorwahl
09081
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 1, 86720 Nördlingen
Website
Ortsteile
Dürrenzimmern, Pfäfflingen, Schaffhausen

FAQ

Was folgt bei der Eintragung ins Handelsregister?
Nach der Eintragung ins Handelsregister wird eine Eintragungsbestätigung an den Eintragungsantragsteller gesendet. Diese Bestätigung enthält alle wesentlichen Angaben zu der Eintragung, wie z.B. den Firmennamen, die Rechtsform, den Sitz, den Registergericht und die Handelsregister-Nummer. Darüber hinaus kann die Bestätigung die Namen und Adressen der Vertretungsberechtigten sowie die Angaben zu den Kapitalanteilen enthalten.
Wann muss ich mich im Handelsregister eintragen?
Grundsätzlich müssen Sie sich nur dann im Handelsregister eintragen lassen, wenn Sie ein Unternehmen gründen, das nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) als Kaufmann oder Kauffrau eingetragen werden muss. Dazu zählen beispielsweise Handelsgesellschaften, Einzelkaufleute, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften. In diesen Fällen ist die Eintragung in das Handelsregister zwingend erforderlich. Bei anderen Unternehmen, die nicht nach dem HGB geführt werden, ist eine Eintragung in das Handelsregister nicht erforderlich

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