Handelsregister A und B sind zwei Register, die vom Handelsregisteramt geführt werden und Informationen über Unternehmen enthalten, die in Deutschland tätig sind. Handelsregister A enthält Informationen über juristische Personen, wie z.B. Aktiengesellschaften, GmbHs und Kommanditgesellschaften. Handelsregister B enthält Informationen über natürliche Personen, die als Einzelunternehmer oder als Personengesellschaften tätig sind.