Um sich ins Handelsregister einzutragen, müssen Sie zunächst eine Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Diese Anmeldung muss bestimmte Informationen enthalten, wie z.B. die Namen und Anschriften der Gesellschafter, die Art der Gesellschaft, die Satzung, die Beteiligungsquote, die Unterschrift und die Erklärung der Gesellschafter. Nach der Prüfung der Anmeldung wird eine Eintragungsgebühr erhoben und die Eintragung wird im Handelsregister veröffentlicht.