Handelsregisterauszug in Petershagen beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Petershagen

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Detmold
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
25.027 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32469
Vorwahlen
05702, 05704, 05705, 05707, 05726, 05761, 05765, 05768
Adresse der Stadtverwaltung
Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen
Website
Ortsteile
AufderTinnige, BadHopfenberg, Heide, Heisterholz, AufderTinnige, BadHopfenberg, Heide, Heisterholz

FAQ

warum eintragung ins handelsregister?
Eintragungen ins Handelsregister dienen dazu, die Existenz eines Unternehmens offiziell anzuerkennen und es als eigenständige juristische Person zu behandeln. Sie bieten auch eine Möglichkeit, die wichtigsten Informationen über ein Unternehmen zu veröffentlichen, einschließlich Namen, Adresse und Art des Unternehmens. Diese Informationen können potenziellen Investoren, Kreditgebern und anderen Interessierten helfen, eine fundierte Entscheidung über eine Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen zu treffen.
Wann muss ich meine Firma im Handelsregister eintragen?
Es gibt keine allgemeine Antwort auf diese Frage, da die Eintragungsregeln je nach Land unterschiedlich sind. In einigen Ländern müssen Unternehmen bei der Gründung eingetragen werden, während in anderen Ländern eine Eintragung erst nach einer bestimmten Zeit oder nach Erreichen eines bestimmten Umsatzes erforderlich ist. Es ist daher ratsam, sich beim örtlichen Handelsregister oder bei der zuständigen Behörde über die Eintragungsregeln zu informieren.

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