Handelsregisterauszug in Pürgen beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Pürgen

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Landsberg am Lech
Einwohner
3606 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86932
Vorwahl
08196
Adresse der Gemeinde
Weilheimer Straße 2, 86932 Pürgen
Website

FAQ

Warum wird ein Handelsregister geführt?
Das Handelsregister dient dazu, Informationen über Unternehmen, wie z.B. Handelsname, Sitz, Geschäftszweck, Gesellschafter, Geschäftsführer und Gründungsdatum, zu sammeln und zu veröffentlichen. Es dient somit als öffentliches Verzeichnis, das über Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. Dies ermöglicht es Gläubigern, potenziellen Investoren und anderen Interessenten, sich einen Eindruck von dem Unternehmen zu verschaffen und dessen Finanzlage zu beurteilen. Darüber hinaus können auch weitere
Wie lasse ich mich ins Handelsregister eintragen?
Um ins Handelsregister eingetragen zu werden, müssen Sie sich an die zuständige Handelskammer oder das zuständige Amtsgericht wenden. Sie müssen ein Formular ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen einreichen, darunter ein Unternehmensregister, ein Anmeldungsbescheinigung und eine Erklärung, dass Ihr Unternehmen nach dem Handelsgesetzbuch organisiert ist. In einigen Fällen müssen Sie auch ein Formular zur Bestätigung Ihrer Identität bei der Handelskammer oder dem Amtsgericht einreichen. Sobald die Anme

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