Handelsregisterauszug in Schwabmünchen beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Schwabmünchen

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Augsburg
Einwohner
14.553 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86830
Vorwahlen
08232, 08204
Adresse der Stadtverwaltung
Fuggerstraße 50, 86830 Schwabmünchen
Website
Ortsteile
Wertachau

FAQ

wer wird in das handelsregister eingetragen?
Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, in das Unternehmen und andere juristische Personen eingetragen werden, die ein Geschäft betreiben. Die Eintragungen enthalten Informationen über die Eigentümer, die Geschäftsführer, den Sitz des Unternehmens, die Art des Geschäfts und die gegebenenfalls erteilten Handelsregisternummern. Um in das Handelsregister eingetragen zu werden, müssen Unternehmen ein Antragsformular ausfüllen und die jeweils erforderlichen Dokumente einreichen.
Wie erfolgt die Eintragung ins Handelsregister?
Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt in der Regel über einen Notar oder ein Registergericht. Dazu ist ein Antrag mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen, die in der Regel aus dem Gründungsvertrag, den Gesellschafterlisten und den vollständigen Unterlagen der Geschäftsführer bestehen. Nach der Prüfung und Eintragung durch das Registergericht erhält man eine Bestätigung über die Eintragung und einen offiziellen Auszug aus dem Handelsregister.

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