Handelsregisterauszug in Schwanstetten beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Schwanstetten

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Roth
Einwohner
7318 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90596
Vorwahl
09170
Adresse derMarktverwaltung
Rathausplatz 1, 90596 Schwanstetten
Website

FAQ

Wann besteht Verpflichtung zum Handelsregister?
Verpflichtung zum Handelsregister besteht dann, wenn ein Unternehmen ein Gewerbe betreibt und ein Handelsregister eingerichtet werden muss. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Unternehmen eine eingetragene Marke oder ein Patent besitzt, ein Unternehmen größer als eine bestimmte Größe ist oder ein Unternehmen eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern beschäftigt. Auch wenn ein Unternehmen eine bestimmte Anzahl von Aktionären besitzt, kann eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich sein.
wann muss ich mich ins handelsregister eintragen?
Die Eintragung ins Handelsregister ist in Deutschland Pflicht, sobald Sie als Unternehmer für Ihre Geschäftstätigkeit eine Handelsregistereintragung benötigen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie eine GmbH oder eine UG gründen oder wenn Sie als Einzelunternehmer eine Gewerbeanmeldung vornehmen. In diesen Fällen müssen Sie sich unverzüglich nach der Gründung oder der Gewerbeanmeldung ins Handelsregister eintragen lassen.

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