Handelsregisterauszug in Stulln beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Stulln

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Schwandorf
Einwohner
1640 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92551
Vorwahl
09435
Adresse der Verbandsverwaltung
Viktor-Koch-Str. 4, 92521 Schwarzenfeld
Website
Ortsteile
Grafenricht, Säulnhof, Schanderlhof, Grafenricht, Säulnhof, Schanderlhof

FAQ

wann ins handelsregister eintragen lassen?
In der Regel müssen Unternehmen, die eine juristische Person bilden, sich in das Handelsregister eintragen lassen. Ob dieser Schritt notwendig ist, hängt jedoch von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des Landes ab, in dem das Unternehmen tätig ist. In Deutschland müssen sich z.B. eingetragene Kaufleute, GmbHs und AGs im Handelsregister eintragen lassen. Auch Personengesellschaften, die einen Gewerbebetrieb aufnehmen, müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen.
Wer wird nicht ins Handelsregister eingetragen?
Personen, die nicht als Unternehmen oder Gesellschaft eingetragen sind, werden nicht ins Handelsregister eingetragen. Solche Personen können z.B. Einzelunternehmer, Freiberufler oder andere Privatpersonen sein.

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