Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) muss beim zuständigen Amtsgericht ins Handelsregister eingetragen werden, um rechtlich als Unternehmen anerkannt zu werden. Dazu müssen eine Reihe von Unterlagen vorgelegt werden, darunter die Satzung der GbR, eine Liste der Gesellschafter und ihre Anteile, eine Erklärung der Gesellschafter, eine Erklärung über die Angemessenheit des Stammkapitals und eine Erklärung über den Sitz der GbR.