Handelsregisterauszug in Triftern beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Triftern

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
5242 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84371
Vorwahl
08562
Adresse derMarktverwaltung
Magistratsstraße 1, 84371 Triftern
Website
Ortsteile
Au, Bärnsham, Berndlberg, Ecking, Fichten, Furth, Gansöd, Garham, Gnadlöd, Gschaid, Haag, Haidberg, Haselbach, Hochholz, Hochreith, Holzhäusel, Kauflanden, Kellberg, Lengsham, Linding, Mollöd, Naderöd, Nalling, Nuppling, Nupplingerau, Obergaiching, Oberpaikertsham, Oberplaika, Oberreitzing, ™lharten, Osten, Pechöd, Pelkering, Prehof, Reitzing, Schablöd, Staudach, Staudenhäusl, Steinbach, Thannöd

FAQ

Warum ins Handelsregister eintragen lassen?
Ein Eintrag ins Handelsregister ist für Unternehmen und Selbstständige in Deutschland ein wichtiger Schritt, um ein gültiges Unternehmen zu gründen. Der Eintrag ins Handelsregister ist die offizielle Bestätigung, dass das Unternehmen ein eigenständiges Rechtssubjekt ist. Durch den Eintrag erhält das Unternehmen eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann somit als selbstständiges Unternehmen agieren. Dies bedeutet, dass das Unternehmen unabhängig von seinen Eigentümern und Gründern handeln
Wer kann die Einsicht in das Handelsregister nehmen?
Grundsätzlich kann jeder die Einsicht in das Handelsregister nehmen. Allerdings kann die Einsicht insbesondere in einzelne Unterlagen und Dokumente des Handelsregisters, wie etwa die Eintragungsakten, nur durch diejenigen Personen erfolgen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsicht haben. Dazu zählen beispielsweise Mitarbeiter von Gerichten, Finanzbehörden, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Gewerbetreibende, Kreditinstitute, Kommunen und andere staatliche Stellen.

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