Grundsätzlich müssen Unternehmen, die eine rechtliche Personenstatus haben, in das Handelsregister eingetragen werden. Dies gilt für GmbHs, AGs, UGs (haftungsbeschränkt), KGs, OHGs, Vereine und Stiftungen. In der Regel müssen sich Unternehmen innerhalb eines Monats nach der Gründung beim zuständigen Amtsgericht anmelden.