Gemäß § 8 des Handelsgesetzbuches (HGB) müssen alle Unternehmen, die nach dem HGB als Kaufleute gelten, eingetragen werden. Dies betrifft insbesondere juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften. Eine Eintragung ins Handelsregister ist also für diese Unternehmen Pflicht.