Handelsregisterauszug in Weilbach beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Weilbach

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Miltenberg
Einwohner
2150 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
63937, 63916
Vorwahl
09373
Adresse derMarktverwaltung
Hauptstr. 59, 63937 Weilbach
Website
Ortsteile
Weckbach, Weckbach

FAQ

Wer muss sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen?
Grundsätzlich müssen sich alle Unternehmen, die ein Handelsgewerbe betreiben, ins Handelsregister eintragen lassen. Ausnahmen sind jedoch Unternehmen, die als Einzelunternehmen (ein Einzelkaufmann) betrieben werden.
Wann wird ein Kaufmann ins Handelsregister eingetragen?
Ein Kaufmann muss in das Handelsregister eingetragen werden, sobald er eine unternehmerische Tätigkeit ausübt. Dies bedeutet, dass er ein Unternehmen gründet, eine Handelsniederlassung eröffnet, ein Handelsgewerbe betreibt oder für einen anderen als Kaufmann tätig ist. Eine Eintragung muss innerhalb von vier Wochen nach dem Beginn der unternehmerischen Tätigkeit erfolgen.

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