Handelsregisterauszug in Wiesbaden beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Wiesbaden

Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Darmstadt
Einwohner
278.950 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
65183–65207,55246, 55252Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
0611, 06122, 06127, 06134
Adresse der Stadtverwaltung
Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden
Website
Ortsteile
Abtsweinberg, AmZugmantel, Georgenthal, GrorotherHof, Mechtildshausen, Nrnbergerhof, Riedhof, Abtsweinberg, AmZugmantel, Georgenthal, GrorotherHof, Mechtildshausen, Nürnbergerhof, Riedhof

FAQ

Wann erfolgt ein Eintrag ins Handelsregister?
Ein Eintrag ins Handelsregister erfolgt, wenn ein Unternehmen eine juristische Person wird, z.B. durch die Gründung einer GmbH oder einer AG. Der Eintrag muss bei der zuständigen Handelsregisterbehörde vorgenommen werden, um das Unternehmen als rechtsfähig anzuerkennen und eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen.
Wie erfolgt Eintragung Bekanntmachung handelsregister?
Die Eintragung einer Bekanntmachung im Handelsregister erfolgt durch den zuständigen Registergerichtsvollzieher. Dazu muss man das entsprechende Formular ausfüllen und beim zuständigen Amtsgericht einreichen. In der Regel müssen auch Unterlagen wie der Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung und der Gewerbeschein vorgelegt werden. Nach dem Einreichen der Unterlagen prüft der Registergerichtsvollzieher die Unterlagen und leitet die Eintragung ein. Anschließend wird die Bekanntmachung im Handelsregister veröffentlicht.

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