Grundsätzlich kann man jeden Namen ins Handelsregister eintragen lassen, solange er für die beabsichtigte geschäftliche Tätigkeit geeignet ist. Es muss sich dabei jedoch um eine sogenannte "Firma" handeln, die eine einzigartige Bezeichnung darstellt. Der Name darf also nicht mit einem bereits bestehenden Eintrag im Handelsregister identisch sein. Zudem ist es auch möglich, einen Firmennamen als Marke schützen zu lassen.