Gesellschaften, die nach deutschem Recht gegründet werden, müssen sich beim zuständigen Amtsgericht im Handelsregister eintragen lassen. Das betrifft insbesondere GmbHs, UG (haftungsbeschränkt) und AGs. Auch Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und andere juristische Personen können sich im Handelsregister eintragen lassen.