Handelsregisterauszug in Anzing beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Anzing

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Ebersberg
Einwohner
4430 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
85646, 85570
Vorwahl
08121
Adresse der Gemeinde
Schulstraße 1, 85646 Anzing
Website
Ortsteile
Froschkern, Frotzhofen, HeiligKreuz, Höggerloh, Kaisersberg, Mauerstetten, Obelfing, Oberasbach, Ranharting, Sauschtt, Unterasbach, Ziegelstadel, Froschkern, Frotzhofen, HeiligKreuz, Höggerloh, Kaisersberg, Mauerstetten, Obelfing, Oberasbach, Ranharting, Sauschütt, Unterasbach, Ziegelstadel

FAQ

Wie erfolgt eine Eintragung ins Handelsregister?
Eine Eintragung ins Handelsregister erfolgt grundsätzlich durch einen Antrag auf Eintragung in das Handelsregister des jeweiligen Amtsgerichts, der eine Reihe von Unterlagen enthalten muss. Dazu gehören beispielsweise die Satzung des Unternehmens, die Namen und Anschriften der Gesellschafter und Geschäftsführer, sowie die Unterschrift des Antragstellers. Nach Prüfung der Unterlagen wird der Eintrag im Handelsregister vorgenommen.
Wer muss sich im handelsregister eintragen?
Gesellschaften und Unternehmen, die gewerblich tätig sind, müssen sich im Handelsregister eintragen lassen. Dazu gehören unter anderem GmbHs, OHGs, KGs, AGs, Einzelunternehmen, Einzelkaufleute und Personengesellschaften. Ebenfalls müssen sich Genossenschaften, Vereine, Stiftungen, Anstalten und öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Handelsregister eintragen lassen.

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