Verpflichtung zum Handelsregister besteht dann, wenn ein Unternehmen ein Gewerbe betreibt und ein Handelsregister eingerichtet werden muss. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Unternehmen eine eingetragene Marke oder ein Patent besitzt, ein Unternehmen größer als eine bestimmte Größe ist oder ein Unternehmen eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern beschäftigt. Auch wenn ein Unternehmen eine bestimmte Anzahl von Aktionären besitzt, kann eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich sein.