Nach der Eintragung ins Handelsregister wird eine Eintragungsbestätigung an den Eintragungsantragsteller gesendet. Diese Bestätigung enthält alle wesentlichen Angaben zu der Eintragung, wie z.B. den Firmennamen, die Rechtsform, den Sitz, den Registergericht und die Handelsregister-Nummer. Darüber hinaus kann die Bestätigung die Namen und Adressen der Vertretungsberechtigten sowie die Angaben zu den Kapitalanteilen enthalten.