Handelsregisterauszug in Bernhardswald beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Bernhardswald

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Regensburg
Einwohner
5429 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93170
Vorwahlen
09407, 09463
Adresse der Gemeinde
Rathausplatz 1, 93170 Bernhardswald
Website
Ortsteile
Adlmannstein, Appertszwing, Auersölden, Bachhöfe, Bosruck, Brunnstuben, Dingstetten, Ebenpaint, Elendbaumgarten, Elendbleschen, Ellbogen, Finsing, Hohenroith, Kaltenherberg, Kamillenhof, Kreuth, Lehenfelden, Oberhohenroith, ™lbrunn, Pillmannsberg, Rammersberg, Reiting, Rudersdorf, Stockhof, Thonseigen, Wieshof, Wiesmhl, Ziegelhäusl, Adlmannstein, Appertszwing, Auersölden, Bachhöfe, Bosruck, Brunnstuben, Dingstetten, Ebenpaint, Elendbaumgarten, Elendbleschen, Ellbogen, Finsing

FAQ

warum muss die prokura im handelsregister eingetragen werden?
Die Prokura muss im Handelsregister eingetragen werden, damit sie gesetzlich gültig ist. Wenn die Prokura im Handelsregister eingetragen ist, kann sie als Beweis für die gesetzliche Berechtigung des Prokuristen herangezogen werden. Dies bedeutet, dass der Prokurist in der Lage ist, rechtsverbindliche Verträge im Namen des Unternehmens abzuschließen.
Wer kann Änderungen im Handelsregister vornehmen?
Grundsätzlich können Änderungen im Handelsregister nur von den zuständigen Registergerichten vorgenommen werden. Genauere Informationen hierzu finden Sie in den Gesetzen und Verordnungen des jeweiligen Staates.

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