Handelsregisterauszug in Besigheim beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Besigheim

Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Stuttgart
Landkreis
Ludwigsburg
Einwohner
12.772 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74354
Vorwahl
07143
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 12, 74354 Besigheim
Website
Ortsteile
Husarenhof, Husarenhof

FAQ

Warum müssen Kaufleute im Handelsregister eingetragen sein?
Kaufleute müssen im Handelsregister eingetragen sein, um eine rechtliche Grundlage für ihr Handelsgeschäft zu schaffen. Diese Eintragung ermöglicht es, dass Kaufleute als selbstständige Unternehmer erkannt werden und ihre Vertragsabschlüsse als rechtsverbindlich anerkannt werden. Darüber hinaus bietet das Handelsregister Kaufleuten eine zusätzliche Sicherheit, da alle Informationen über das Unternehmen, einschließlich des Firmennamens und des Firmenlogos, im Handelsregister registriert werden. Auf diese Weise können and
Wie erfolgt Eintragung Bekanntmachung handelsregister?
Die Eintragung einer Bekanntmachung im Handelsregister erfolgt durch den zuständigen Registergerichtsvollzieher. Dazu muss man das entsprechende Formular ausfüllen und beim zuständigen Amtsgericht einreichen. In der Regel müssen auch Unterlagen wie der Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung und der Gewerbeschein vorgelegt werden. Nach dem Einreichen der Unterlagen prüft der Registergerichtsvollzieher die Unterlagen und leitet die Eintragung ein. Anschließend wird die Bekanntmachung im Handelsregister veröffentlicht.

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