Handelsregisterauszug in Bremen beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Bremen

Bundesland
Bremen
Einwohner
563.290 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
28195–28779
Vorwahl
0421
Adresse der Stadtverwaltung
Am Markt 21, 28195 Bremen
Website
Ortsteile
Neustadt, Obervieland, Huchting, Woltmershausen, Strom, ÖstlicheVorstadt, Schwachhausen, Vahr, Horn-Lehe, Borgfeld, Oberneuland, Osterholz, Hemelingen, Blockland, Findorff, Walle, Gröpelingen, Burglesum, Vegesack, Blumenthal, Beckedorf, Brande, Ebbensiek, Hagensfähr, Hasenbüren, Heidelmannskamp, Hohehorst, Holthorst, Leuchtenburg, Löhnhorst, Niederblockland, Nordseite, Osterhagen-Ihlpohl, Parsit, Sandfurth, Seehausen, Wasserhorst, Wummensiede

FAQ

Wer muss die eintragung der Firma ins Handelsregister beantragen?
Die Eintragung einer Firma ins Handelsregister ist in der Regel eine Aufgabe des Unternehmens selbst. Es muss den Antrag auf Eintragung beim zuständigen Registergericht stellen und dabei die erforderlichen Unterlagen und Gebühren beifügen.
warum besteht eintragungspflicht handelsregister?
Das Handelsregister ist ein zentrales Verzeichnis, in dem die Rechtsform und die wesentlichen Merkmale der eingetragenen Unternehmen verzeichnet sind. Durch die Eintragungspflicht im Handelsregister wird sichergestellt, dass die wichtigsten Informationen über die Unternehmen für die Öffentlichkeit leicht zugänglich sind. Außerdem ermöglicht die Eintragungspflicht, dass die Rechte und Pflichten der eingetragenen Unternehmen von Dritten, insbesondere Gläubigern, leicht überprüft werden können.

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