Handelsregisterauszug in Burgkunstadt beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Burgkunstadt

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Lichtenfels
Einwohner
6449 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96224
Vorwahlen
09572, 09229
Adresse der Stadtverwaltung
Vogtei 5, 96224 Burgkunstadt
Website
Ortsteile
Ebneth, Hainweiher, Kaltenreuth, Meuselsberg, Pfaffeggetten, Strössendorf, Weidnitz, Ebneth, Hainweiher, Kaltenreuth, Meuselsberg, Pfaffeggetten, Strössendorf, Weidnitz

FAQ

Wo kann das Handelsregister eingesehen werden? Gibt es einen anderen Weg, als Zweigniederlassung?
Das Handelsregister kann in der Regel über die Website des zuständigen Amtsgerichts eingesehen werden. Alternativ kann man auch einen Antrag auf Einsichtnahme in das Handelsregister stellen, der in der Regel beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden muss. Ein anderer Weg, um Zweigniederlassungen einzurichten, ist die Gründung einer Tochtergesellschaft, die als eigenständiges Unternehmen geführt wird.
Wer kann die Einsicht in das Handelsregister nehmen?
Grundsätzlich kann jeder die Einsicht in das Handelsregister nehmen. Allerdings kann die Einsicht insbesondere in einzelne Unterlagen und Dokumente des Handelsregisters, wie etwa die Eintragungsakten, nur durch diejenigen Personen erfolgen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsicht haben. Dazu zählen beispielsweise Mitarbeiter von Gerichten, Finanzbehörden, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Gewerbetreibende, Kreditinstitute, Kommunen und andere staatliche Stellen.

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