Handelsregisterauszug in Burgwindheim beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Burgwindheim

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Bamberg
Einwohner
1297 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96154
Vorwahl
09551
Adresse derMarktverwaltung
Hauptstraße 26, 96154 Burgwindheim
Website
Ortsteile
Kappel, Kehlingsdorf, Kötsch, Koppenwind, Mendenmhle, Mittelsteinach, Obersteinach, Oberweiler, Untersteinach, Unterweiler, Kappel, Kehlingsdorf, Kötsch, Koppenwind, Mendenmühle, Mittelsteinach, Obersteinach, Oberweiler, Untersteinach, Unterweiler

FAQ

Wie kann man die Adresse im Handelsregister eintragen?
Um die Adresse im Handelsregister einzutragen, muss man eine Anmeldung beim zuständigen Handelsregisteramt machen. Der Antrag muss entweder schriftlich, online oder über ein spezielles Formular eingereicht werden. Es ist wichtig, dass man alle relevanten Informationen wie die Adresse, den Namen des Unternehmens und die Kontaktdaten des Eigentümers angeben, damit das Handelsregisteramt die Adresse eintragen kann.
Wann wird ein Kaufmann ins Handelsregister eingetragen?
Ein Kaufmann muss in das Handelsregister eingetragen werden, sobald er eine unternehmerische Tätigkeit ausübt. Dies bedeutet, dass er ein Unternehmen gründet, eine Handelsniederlassung eröffnet, ein Handelsgewerbe betreibt oder für einen anderen als Kaufmann tätig ist. Eine Eintragung muss innerhalb von vier Wochen nach dem Beginn der unternehmerischen Tätigkeit erfolgen.

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