Handelsregisterauszug in Chemnitz beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Chemnitz

Bundesland
Sachsen
Einwohner
243.105 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
09111–09131, 09224, 09228, 09247Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
0371, 037200, 037209, 03722, 03726
Adresse der Stadtverwaltung
Markt 1, 09111 Chemnitz
Website

FAQ

Wie werden Einträge im Handelsregister gelöscht?
Grundsätzlich wird ein Eintrag im Handelsregister durch einen Antrag auf Löschung gelöscht. Dieser Antrag muss von dem bei der Handelsregistereintragung beteiligten Unternehmen gestellt werden und muss die Gründe für die Löschung enthalten. Die Löschung kann erfolgen, wenn das Unternehmen aufgelöst wurde oder wenn es nicht mehr auf dem Markt tätig ist. In manchen Fällen kann es auch möglich sein, dass das Unternehmen nur eine Änderung des Eintrags beantragt, z.B. eine Änderung des Firmenn
Wie erfolgt Eintragung Bekanntmachung handelsregister?
Die Eintragung einer Bekanntmachung im Handelsregister erfolgt durch den zuständigen Registergerichtsvollzieher. Dazu muss man das entsprechende Formular ausfüllen und beim zuständigen Amtsgericht einreichen. In der Regel müssen auch Unterlagen wie der Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung und der Gewerbeschein vorgelegt werden. Nach dem Einreichen der Unterlagen prüft der Registergerichtsvollzieher die Unterlagen und leitet die Eintragung ein. Anschließend wird die Bekanntmachung im Handelsregister veröffentlicht.

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