Handelsregisterauszug in Chemnitz beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Chemnitz

Bundesland
Sachsen
Einwohner
243.105 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
09111–09131, 09224, 09228, 09247Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
0371, 037200, 037209, 03722, 03726
Adresse der Stadtverwaltung
Markt 1, 09111 Chemnitz
Website

FAQ

Wie werden Einträge im Handelsregister gelöscht?
Grundsätzlich wird ein Eintrag im Handelsregister durch einen Antrag auf Löschung gelöscht. Dieser Antrag muss von dem bei der Handelsregistereintragung beteiligten Unternehmen gestellt werden und muss die Gründe für die Löschung enthalten. Die Löschung kann erfolgen, wenn das Unternehmen aufgelöst wurde oder wenn es nicht mehr auf dem Markt tätig ist. In manchen Fällen kann es auch möglich sein, dass das Unternehmen nur eine Änderung des Eintrags beantragt, z.B. eine Änderung des Firmenn
WER MUSS INS HANDELSREGISTER EINGETRAGEN WERDEN?
Alle rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen müssen in das Handelsregister eingetragen werden, um eine gesetzlich geregelte Existenz zu erhalten. Dazu gehören unter anderem Aktiengesellschaften, GmbHs, Kommanditgesellschaften, OHG, PartG, eingetragene Genossenschaften und Vereine. Weiterhin müssen auch Änderungen oder Ergänzungen, die in den Satzungen dieser Unternehmen vorgenommen werden, in das Handelsregister eingetragen werden.

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