Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt durch ein Rechtsanwalt oder einen Notar. Der Antragsteller muss die erforderlichen Unterlagen und die Anmeldegebühr einreichen. Anschließend prüft das zuständige Handelsregisteramt die Unterlagen und entscheidet ob die Eintragung erfolgt. Sollte die Eintragung genehmigt werden, wird diese im Amtsblatt und im elektronischen Handelsregister veröffentlicht.