Personen, die ein Unternehmen gründen, müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen. Dazu gehören Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Diese müssen ein Gesellschaftsvertrag, einen Satzungsbeschluss oder eine Eintragungsbescheinigung bei einem zuständigen Amtsgericht einreichen. Nach der Eintragung erhält das Unternehmen eine Handelsregisternummer, die es zur Identifizierung nutzen kann.