Handelsregisterauszug in Düren beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Düren

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Köln
Kreis
Düren
Einwohner
91.814 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
52349, 52351, 52353, 52355
Vorwahl
02421
Adresse der Stadtverwaltung
Kaiserplatz 2–4, 52349 Düren
Website

FAQ

Welche Wirkung hat die Eintragung in das Handelsregister?
Die Eintragung in das Handelsregister hat verschiedene rechtliche Wirkungen. Zunächst wird durch die Eintragung ein Unternehmen als rechtsfähige juristische Person anerkannt. Dadurch kann es als selbstständige Partei in Rechtsgeschäften auftreten und eigene Rechte und Pflichten haben. Zudem erhält das Unternehmen eine öffentliche Bekanntmachung, die es vor unerlaubten Handlungen anderer schützt. Die Eintragung in das Handelsregister ist auch für die Besteuerung und die Rechnungslegung des Unternehmens von Bedeutung
Wann muss ich mich im Handelsregister eintragen?
Grundsätzlich müssen Sie sich nur dann im Handelsregister eintragen lassen, wenn Sie ein Unternehmen gründen, das nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) als Kaufmann oder Kauffrau eingetragen werden muss. Dazu zählen beispielsweise Handelsgesellschaften, Einzelkaufleute, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften. In diesen Fällen ist die Eintragung in das Handelsregister zwingend erforderlich. Bei anderen Unternehmen, die nicht nach dem HGB geführt werden, ist eine Eintragung in das Handelsregister nicht erforderlich

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