Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Düsseldorf
Einwohner
619.477 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
40210–40629
Vorwahlen
0211, 0203, 02104
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 2, 40213 Düsseldorf
Website
Ortsteile
Altstadt, Carlstadt, Derendorf, Golzheim, Pempelfort, Stadtmitte, Düsseltal, Flingern-Nord, Flingern-Süd, Bilk, Flehe, Friedrichstadt, Hafen, Hamm, Oberbilk, Unterbilk, Volmerswerth, Heerdt, Lörick, Niederkassel, Oberkassel, Angermund, Kaiserswerth, Lohausen, Stockum, Wittlaer, Lichtenbroich, Mörsenbroich, Rath, Unterrath, Gerresheim, Grafenberg, Hubbelrath, Ludenberg, Eller, Lierenfeld, Unterbach, Vennhausen, Benrath, Hassels
Wer muss sich in das Handelsregister eintragen lassen?
Alle Unternehmen, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) als Kaufleute gelten, müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen. Dazu gehören unter anderem selbstständige Handelsunternehmen, Gewerbetreibende, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften.
Was folgt bei der Eintragung ins Handelsregister?
Nach der Eintragung ins Handelsregister wird eine Eintragungsbestätigung an den Eintragungsantragsteller gesendet. Diese Bestätigung enthält alle wesentlichen Angaben zu der Eintragung, wie z.B. den Firmennamen, die Rechtsform, den Sitz, den Registergericht und die Handelsregister-Nummer. Darüber hinaus kann die Bestätigung die Namen und Adressen der Vertretungsberechtigten sowie die Angaben zu den Kapitalanteilen enthalten.