Handelsregisterauszug in Eichstätt beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Eichstätt

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Eichstätt
Einwohner
13.465 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85072
Vorwahl
08421
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 11, 85072 Eichstätt
Website
Ortsteile
Blumenberg, Buchenhüll, Landershofen, Lüften, Oberwimpasing, Parkhaus, Pietenfeld, Preith, Weißenkirchen, Wimpasing, Wintershof, Ziegelhof

FAQ

wie trage ich mein einzelunternehmen im handelsregister ein?
Um Ihr Einzelunternehmen im Handelsregister einzutragen, müssen Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden. Dort müssen Sie einen Antrag auf Eintragung Ihres Unternehmens stellen und die dazu benötigten Unterlagen einreichen, wie z.B. eine Kopie des Gewerbescheins, eine Kopie der Satzung, eine Kopie der Anmeldung des Unternehmens bei der Steuerbehörde und eine Kopie des Gewerbesteuerbescheids. Bei manchen Amtsgerichten ist es auch möglich, den Antrag und die Unterlagen online einzureichen. Sobald alle Unterlagen
Wer darf das Handelsregister einsehen?
Das Handelsregister ist öffentlich zugänglich und kann jederzeit kostenlos eingesehen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. bei geheimen Informationen, wie z.B. Namen und Adressen von Geschäftsführern und Gesellschaftern. In diesen Fällen müssen Interessenten eine schriftliche Anfrage an das zuständige Amtsgericht stellen.

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