Handelsregisterauszug in Emsbüren beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Emsbüren

Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Emsland
Einwohner
10.338 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48488
Vorwahl
05903
Adresse der Gemeinde
Magistratstraße 5, 48488 Emsbüren
Website
Ortsteile
Berge, Bernte, Helschen, Hesselte, Leschede, Mehringen, Wesel

FAQ

Wann muss man sich ins Handelsregister eintragen?
Es gibt kein allgemeines Zeitlimit, aber es ist ratsam, sich so schnell wie möglich ins Handelsregister einzutragen. Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder eine juristische Person wie eine GmbH oder eine AG gründen, müssen Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach der Gründung ins Handelsregister eintragen. Wenn Sie eine GbR oder eine OHG gründen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Monaten nach der Gründung ins Handelsregister eintragen.
Was bedeutet nicht im Handelsregister eingetragen?
Nicht im Handelsregister eingetragen bedeutet, dass ein Unternehmen nicht beim zuständigen Amtsgericht als juristische Person registriert ist. In Deutschland ist es für Unternehmen, die gewerblich tätig sind, in der Regel erforderlich, sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, können nicht als juristische Personen anerkannt werden und haften daher mit ihrem gesamten Vermögen für Schulden und Verpflichtungen.

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