Handelsregisterauszug in Engelskirchen beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Engelskirchen

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Köln
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
19.293 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51766
Vorwahlen
02263, 02261, 02262
Adresse der Gemeinde
Engels-Platz 4, 51766 Engelskirchen
Website
Ortsteile
Bellingroth, Bliesenbach, Bscherhof, Ehreshoven, Erlenhof, Feckelsberg, Forkscheid, Gosse, Hahn, Hardt, Heide, Hintersteimel, Hollenberg, Kaltenbach, Kastor, LeppeHaus, Ley, Miebach, Mllensiefen, Neuenhaus, Neuhardt, Neuremscheid, Ohl, Papiermhle, Remerscheid, Remshagen, Rodt, Rommersberg, Rosenau, Selbach, Stiefelhagen, Thal, Unterbchel, Unterkaltenbach, Unterschelmerath, Unterstaat, Vordersteimel, Wahlscheid, Wallefeld, Bellingroth

FAQ

Wann steh' ich im Handelsregister?
Du wirst im Handelsregister eingetragen, sobald du ein Unternehmen gründest oder ein Gewerbe anmeldest.
Wie erfolgt Eintragung Bekanntmachung handelsregister?
Die Eintragung einer Bekanntmachung im Handelsregister erfolgt durch den zuständigen Registergerichtsvollzieher. Dazu muss man das entsprechende Formular ausfüllen und beim zuständigen Amtsgericht einreichen. In der Regel müssen auch Unterlagen wie der Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung und der Gewerbeschein vorgelegt werden. Nach dem Einreichen der Unterlagen prüft der Registergerichtsvollzieher die Unterlagen und leitet die Eintragung ein. Anschließend wird die Bekanntmachung im Handelsregister veröffentlicht.

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