Handelsregisterauszug in Flossenbürg beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Flossenbürg

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Neustadt an der Waldnaab
Einwohner
1465 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92696
Vorwahlen
09603, 09636
Adresse der Gemeinde
Hohenstaufenstraße 24, 92696 Flossenbürg
Website
Ortsteile
Hildweinsreuth, Hornmühle, Rückersmühle, Rumpelbach, StÖtzen, Silberhütte, Waldkirch

FAQ

Was ist ein historischer Abdruck im Handelsregister?
Ein historischer Abdruck im Handelsregister ist ein rechtskräftiges Dokument, das alle Änderungen an einer Firma enthält, die im Laufe der Jahre vorgenommen wurden. Es enthält Informationen wie den Namen des Unternehmens, seine Rechtsform, seine Aktionäre, seine Geschäftsleitung, seine Firmenadresse und andere Details. Der historische Abdruck kann auch Informationen über die Eintragungen des Unternehmens in anderen Registern enthalten, wie z.B. dem Steuerregister oder dem Gewerberegister.
Wie erfolgt Eintragung Bekanntmachung handelsregister?
Die Eintragung einer Bekanntmachung im Handelsregister erfolgt durch den zuständigen Registergerichtsvollzieher. Dazu muss man das entsprechende Formular ausfüllen und beim zuständigen Amtsgericht einreichen. In der Regel müssen auch Unterlagen wie der Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung und der Gewerbeschein vorgelegt werden. Nach dem Einreichen der Unterlagen prüft der Registergerichtsvollzieher die Unterlagen und leitet die Eintragung ein. Anschließend wird die Bekanntmachung im Handelsregister veröffentlicht.

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