Handelsregisterauszug in Frankenhardt beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Frankenhardt

Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Stuttgart
Landkreis
Schwäbisch Hall
Einwohner
4924 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74586
Vorwahlen
07959, 07967
Adresse der Gemeinde
Crailsheimer Straße 3, 74586 Frankenhardt
Website

FAQ

Wie kann ein zurückgetretener Vorstand aus dem Handelsregister gelöscht werden?
Um einen zurückgetretenen Vorstand aus dem Handelsregister zu löschen, muss der zurückgetretene Vorstand eine schriftliche Erklärung an das zuständige Handelsregister abgeben, in der er seinen Rücktritt bestätigt und den Wunsch nach Löschung ausdrückt. Anschließend muss das Unternehmen ein Löschungsantrag beim zuständigen Handelsregister einreichen. Der Antrag muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: Name und Anschrift des Unternehmens, Name und Anschrift des zurückgetretenen Vorstands, Angaben zu den Gründen für den
Wer darf Einsicht ins Handelsregister nehmen?
Grundsätzlich kann jeder Einsicht ins Handelsregister nehmen. Allerdings muss man dafür einige Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel ist es notwendig, dass man ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme nachweisen kann. Außerdem muss man ein gültiges Ausweisdokument vorlegen und eine Gebühr für die Einsichtnahme bezahlen.

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