Handelsregisterauszug in Frauenneuharting beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Frauenneuharting

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Ebersberg
Einwohner
1566 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83553
Vorwahl
08092
Adresse der Verbandsverwaltung
Bahnhofstr. 1, 85617 Aßling
Website
Ortsteile
Alme, Buch, Graben, Großaschau, Haging, Halbeis, Haus, Hochholz, Höhenberg, Hungerberg, Jacobneuharting, Knogl, Lacke, Lauterbach, Lindach, Raunstädt, Reith, Spezigraben, Stachet, Alme, Buch, Graben, Großaschau, Haging, Halbeis, Haus, Hochholz, Höhenberg, Hungerberg, Jacobneuharting, Knogl, Lacke, Lauterbach, Lindach, Raunstädt, Reith, Spezigraben, Stachet

FAQ

Wer muss sich im handelsregister eintragen?
Gesellschaften und Unternehmen, die gewerblich tätig sind, müssen sich im Handelsregister eintragen lassen. Dazu gehören unter anderem GmbHs, OHGs, KGs, AGs, Einzelunternehmen, Einzelkaufleute und Personengesellschaften. Ebenfalls müssen sich Genossenschaften, Vereine, Stiftungen, Anstalten und öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Handelsregister eintragen lassen.
Wer kann die Einsicht in das Handelsregister nehmen?
Grundsätzlich kann jeder die Einsicht in das Handelsregister nehmen. Allerdings kann die Einsicht insbesondere in einzelne Unterlagen und Dokumente des Handelsregisters, wie etwa die Eintragungsakten, nur durch diejenigen Personen erfolgen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsicht haben. Dazu zählen beispielsweise Mitarbeiter von Gerichten, Finanzbehörden, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Gewerbetreibende, Kreditinstitute, Kommunen und andere staatliche Stellen.

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