Handelsregisterauszug in Gammelsdorf beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Gammelsdorf

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Freising
Einwohner
1471 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85408
Vorwahl
08766
Adresse der Gemeinde
Am Bachberg 4, 85408 Gammelsdorf
Website
Ortsteile
Berghof, Besenried, Daberg, Dreifaltern, Flickendorf, Gabelsberg, Giglberg, Gröben, Grub, Häringsschwaig, Höfl, Hub, Hufnagelreuth, Katharinazell, KehreramBiber, Kimoden, Kothingried, Kreuzholzen, Landersdorf, Langholzen, Niederschönbuch, Nußberg, Oberpriel, Oberschönbuch, ™d, Priel, Rehbach, Reith, Roßberg, Saxberg, Schergenöd, Starkhof, Traich, Weichsberg, Wildenreuth, Berghof, Besenried, Daberg, Dreifaltern, Flickendorf

FAQ

Was als unternehmensgegenstand im handelsregister?
Der Unternehmensgegenstand im Handelsregister ist eine Beschreibung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Er umfasst die spezifischen Zwecke und Ziele, die das Unternehmen verfolgt, sowie die Art der Geschäftstätigkeit. Er kann auch Details über die Art der Produkte oder Dienstleistungen enthalten, die das Unternehmen anbietet.
Wer benachrichtigt die IHK nach dem Handelsregister Eintrag UG?
Der Inhaber der UG ist dafür verantwortlich, die IHK über den Eintrag in das Handelsregister zu benachrichtigen. Dies kann direkt per E-Mail, Fax oder Post erfolgen.

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