Handelsregisterauszug in Gründau beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Gründau

Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Darmstadt
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
14.653 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63584
Vorwahlen
06051 (Lieblos, Rothenbergen); 06058 (alle anderen Ortsteile)
Adresse der Gemeinde
Am Bürgerzentrum 1 (Lieblos)63584 Gründau
Website

FAQ

Wer muss alles ins Handelsregister eingetragen werden?
Alle natürlichen Personen und juristischen Personen, die ein Unternehmen gründen und betreiben, müssen in das Handelsregister eingetragen werden. Dazu gehören auch Personen, die eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen, sowie Personen, die als persönlich haftende Gesellschafter einer GmbH oder einer anderen Personengesellschaft fungieren.
Wann muss ich meine Firma im Handelsregister eintragen?
Es gibt keine allgemeine Antwort auf diese Frage, da die Eintragungsregeln je nach Land unterschiedlich sind. In einigen Ländern müssen Unternehmen bei der Gründung eingetragen werden, während in anderen Ländern eine Eintragung erst nach einer bestimmten Zeit oder nach Erreichen eines bestimmten Umsatzes erforderlich ist. Es ist daher ratsam, sich beim örtlichen Handelsregister oder bei der zuständigen Behörde über die Eintragungsregeln zu informieren.

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