Handelsregisterauszug in Grünstadt beantragen

handelsregisterauszug.de ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.

Handelsregisterauszug für folgende Firma anfordern

Loading...

Ihre Auswahl

Zahlungsart wählen

Die Gebühr für diesen Service beträgt: 0,00 (inkl. 19% MwSt.)

Bestellerdaten

handelsregisterauszug.de ist die Adresse für Original Handeslregisterauszüge aus Deutschland zum downladen. Inkl. kostenlosem Handelsregisterauszug-Überwachungsservice.

Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Grünstadt

Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Bad Dürkheim
Einwohner
13.840 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67269
Vorwahl
06359
Adresse der Stadtverwaltung
Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt
Website
Ortsteile
Funkhäuser, Göbelhaus, Hochgewann, Lohmühle, Neumühle, Papiermühle, Sägemühle, Sieghof

FAQ

Wie trägt man sich ins Handelsregister ein?
Um sich ins Handelsregister einzutragen, müssen Sie zunächst eine Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Diese Anmeldung muss bestimmte Informationen enthalten, wie z.B. die Namen und Anschriften der Gesellschafter, die Art der Gesellschaft, die Satzung, die Beteiligungsquote, die Unterschrift und die Erklärung der Gesellschafter. Nach der Prüfung der Anmeldung wird eine Eintragungsgebühr erhoben und die Eintragung wird im Handelsregister veröffentlicht.
Was bedeutet "Öffentlicher Glaube" im Handelsregister?
Der Begriff „öffentlicher Glaube“ bezieht sich auf die Rechtswirkung, die einer Eintragung ins Handelsregister zukommt. Eine solche Eintragung wird als „öffentlich glaubwürdig“ angesehen und bedeutet, dass die im Handelsregister eingetragenen Informationen allgemein anerkannt und akzeptiert werden. Diese Rechtswirkung erleichtert den Unternehmen die Umsetzung ihrer Geschäfte, da sie anderen Parteien gegenüber nicht mehr beweisen müssen, dass eine bestimmte Handlung tatsächlich stattgefunden hat.

handelsregisterauszug.de
© 2002 - 2024
handelsregisterauszug.de
payments
Comodo secure seal