Handelsregisterauszug in Großenhain beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Großenhain

Bundesland
Sachsen
Landkreis
Meißen
Einwohner
17.958 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01558
Vorwahl
03522
Adresse der Stadtverwaltung
Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain
Website
Ortsteile
Altenkamp, Altenstühlen, Kleinenhain

FAQ

Wie erfolgt die Eintragung ins Handelsregister?
Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt durch ein Rechtsanwalt oder einen Notar. Der Antragsteller muss die erforderlichen Unterlagen und die Anmeldegebühr einreichen. Anschließend prüft das zuständige Handelsregisteramt die Unterlagen und entscheidet ob die Eintragung erfolgt. Sollte die Eintragung genehmigt werden, wird diese im Amtsblatt und im elektronischen Handelsregister veröffentlicht.
Was bedeutet Handelsregistereinsichten von Amts wegen?
Handelsregistereinsichten von Amts wegen bedeutet, dass das Amt (in der Regel eine staatliche Behörde) das Recht hat, Einsicht in die Handelsregisterdatenbank zu nehmen. Dies geschieht normalerweise, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und dass alle notwendigen Informationen über ihre Geschäftstätigkeit vorhanden sind. Handelsregistereinsichten von Amts wegen können auch dazu dienen, Unternehmen zu überwachen, um festzustellen, ob sie ihren gesetzlichen Pfl

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