Handelsregisterauszug in Großenhain beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Großenhain

Bundesland
Sachsen
Landkreis
Meißen
Einwohner
17.958 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01558
Vorwahl
03522
Adresse der Stadtverwaltung
Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain
Website
Ortsteile
Altenkamp, Altenstühlen, Kleinenhain

FAQ

Warum müssen Kaufleute im Handelsregister eingetragen sein?
Kaufleute müssen im Handelsregister eingetragen sein, um eine rechtliche Grundlage für ihr Handelsgeschäft zu schaffen. Diese Eintragung ermöglicht es, dass Kaufleute als selbstständige Unternehmer erkannt werden und ihre Vertragsabschlüsse als rechtsverbindlich anerkannt werden. Darüber hinaus bietet das Handelsregister Kaufleuten eine zusätzliche Sicherheit, da alle Informationen über das Unternehmen, einschließlich des Firmennamens und des Firmenlogos, im Handelsregister registriert werden. Auf diese Weise können and
warum besteht eintragungspflicht handelsregister?
Das Handelsregister ist ein zentrales Verzeichnis, in dem die Rechtsform und die wesentlichen Merkmale der eingetragenen Unternehmen verzeichnet sind. Durch die Eintragungspflicht im Handelsregister wird sichergestellt, dass die wichtigsten Informationen über die Unternehmen für die Öffentlichkeit leicht zugänglich sind. Außerdem ermöglicht die Eintragungspflicht, dass die Rechte und Pflichten der eingetragenen Unternehmen von Dritten, insbesondere Gläubigern, leicht überprüft werden können.

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