Handelsregisterauszug in Großostheim beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Großostheim

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Aschaffenburg
Einwohner
16.278 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63762
Vorwahl
06026
Adresse derMarktverwaltung
Schaafheimer Str. 33, 63762 Großostheim
Website

FAQ

Was wenn man sich nicht ins Handelsregister eintragen lässt?
Wenn man sich nicht ins Handelsregister einträgt, hat man keine Rechtspersönlichkeit und kann deshalb keine Rechtsgeschäfte tätigen. Außerdem ist es schwer, eine Kreditlinie oder Investitionen zu erhalten, da die Banken und Investoren nicht wissen, wer sie vertritt. Es ist auch schwieriger, eine einheitliche Rechtsform für die Unternehmensstruktur zu haben, was die Eröffnung von Niederlassungen und die Gründung von Tochtergesellschaften erschweren kann.
Welche Abteilungen gibt es im Handelsregister?
Im Handelsregister gibt es folgende Abteilungen: 1. Abteilung A: Eintragungen zu Rechtsformen, die nicht ausschließlich dem Handelsgesetzbuch unterliegen. 2. Abteilung B: Eintragungen zu Rechtsformen, die nur dem Handelsgesetzbuch unterliegen. 3. Abteilung C: Eintragungen zu Rechtsformen, die dem Handelsgesetzbuch und anderen Rechtsvorschriften unterliegen. 4. Abteilung D: Eintragungen zu Rechtsformen, die nur anderen Rechtsvorschriften unterliegen. 5. Abte

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