Handelsregisterauszug in Hausham beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Hausham

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Miesbach
Einwohner
8465 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83734
Vorwahl
08026
Adresse der Gemeinde
Schlierseer Straße 18, 83734 Hausham
Website
Ortsteile
Abwinkl, Agatharied, Au, Berg, Bodenrain, Brenten, Eck, Eckart, Ed, Fehn, Freigut, Freudenreich, Grub, Gschwendt, Gunetsrain, Guntsberg, Harzberg, Haslrain, Hausruck, Hof, Holz, Laim, Lehen, Leiten, Loch, Mösl, Moosrain, Mhlstatt, Poschmhl, Rain, Rettenbeck, Schuß, Sonnenstatt, Starz, Tiefenbach, Tratberg, Abwinkl, Agatharied, Au, Berg

FAQ

Wann muss man sich ins Handelsregister eintragen?
Es gibt kein allgemeines Zeitlimit, aber es ist ratsam, sich so schnell wie möglich ins Handelsregister einzutragen. Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder eine juristische Person wie eine GmbH oder eine AG gründen, müssen Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach der Gründung ins Handelsregister eintragen. Wenn Sie eine GbR oder eine OHG gründen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Monaten nach der Gründung ins Handelsregister eintragen.
Wie erfolgt Eintragung Bekanntmachung handelsregister?
Die Eintragung einer Bekanntmachung im Handelsregister erfolgt durch den zuständigen Registergerichtsvollzieher. Dazu muss man das entsprechende Formular ausfüllen und beim zuständigen Amtsgericht einreichen. In der Regel müssen auch Unterlagen wie der Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung und der Gewerbeschein vorgelegt werden. Nach dem Einreichen der Unterlagen prüft der Registergerichtsvollzieher die Unterlagen und leitet die Eintragung ein. Anschließend wird die Bekanntmachung im Handelsregister veröffentlicht.

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