Handelsregisterauszug in Hauzenberg beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Hauzenberg

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Passau
Einwohner
11.703 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94051
Vorwahl
08586
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg
Website
Ortsteile
Anetzbergerhof, Bachhäusl, Berbing, Brand, Danglmhle, Döbling, Duschlberg, Eben, Eckhof, Eckmhle, Edhäusl, Freudensee, Frhaupt, Frsetzing, Garham, Gie߁bl, Glotzing, Grub, Grblmhle, Hauzenberg, Hofacker, Hunaberg, Kainzöd, Kaltrum, Kinatöd, Kollersberg, Kramersdorf, Leitenmhle, Lindbchl, Loifing, Mahd, Mhlberg, Neustift, Nottau, Oberkmmering, Oberneureuth, Penzenstadl, Pufferholz, Raßreuth, Röhrendobl

FAQ

Wer muss ins Handelsregister schauen ?
Im Handelsregister müssen alle Personen schauen, die sich für die Firmenstruktur, die Finanzen oder die Rechtsform eines Unternehmens interessieren. Dazu gehören zum Beispiel Investoren, Banken, Kunden, Lieferanten, Konkurrenten und andere Geschäftspartner. Auch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen nutzen das Handelsregister für ihre Arbeit.
Wie erfolgt die Eintragung ins Handelsregister?
Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt durch ein Rechtsanwalt oder einen Notar. Der Antragsteller muss die erforderlichen Unterlagen und die Anmeldegebühr einreichen. Anschließend prüft das zuständige Handelsregisteramt die Unterlagen und entscheidet ob die Eintragung erfolgt. Sollte die Eintragung genehmigt werden, wird diese im Amtsblatt und im elektronischen Handelsregister veröffentlicht.

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