Handelsregisterauszug in Heiligenhaus beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Heiligenhaus

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Düsseldorf
Kreis
Mettmann
Einwohner
26.367 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
42579
Vorwahlen
02054, 02056, 02058, 02102
Adresse der Stadtverwaltung
Hauptstraße 157, 42579 Heiligenhaus
Website
Ortsteile
Groß-Durbusch, GroßSchwamborn, Hasselbeck, Heide, Hetterscheidt, Isenbgel, KleinSchwamborn, Laupendahl, Leubeck, Mittelbech, Neuenhausen, Tschen, Unterbech, Groß-Durbusch, GroßSchwamborn, Hasselbeck, Heide, Hetterscheidt, Isenbügel, KleinSchwamborn, Laupendahl, Leubeck, LindebHeiligenhaus, Mittelbech, Neuenhausen, Tüschen, Unterbech

FAQ

wer kann sich ins handelsregister eintragen?
Grundsätzlich können sich alle natürlichen und juristischen Personen, die ein Unternehmen führen, ins Handelsregister eintragen lassen. Dazu gehören Einzelunternehmer, Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG), Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) und andere Rechtsformen wie z.B. Genossenschaften oder Vereine. Um eine Eintragung zu beantragen, muss ein entsprechendes Formular beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.
Welche Tatsache über eine Gründung einer GmbH?
Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Die Gründer müssen mindestens einen Geschäftsführer und einen aufsichtsführenden Gesellschafter haben, der die Gesellschaft vertritt. Die Gründung einer GmbH erfordert ein Mindestkapital von 25.000 Euro. Zu diesem Zweck müssen die Gründer einen Gesellschaftsvertrag unterzeichnen, der die Rechte und Pflichten der Gründer, des Geschäftsführers und des aufsichtsführenden Gesellschafters festlegt.

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