Handelsregisterauszug in Hellenthal beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Hellenthal

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Köln
Kreis
Euskirchen
Einwohner
7827 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53940
Vorwahlen
02482, 02448, 06557
Adresse der Gemeinde
Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal
Website
Ortsteile
Bschem, Dickerscheid, Hönningen, Platishof, Unterpreth, Wolfert, Büschem, Dickerscheid, Hönningen, Platishof, Unterpreth, Wolfert

FAQ

Welche Aufgabe hat das Handelsregister?
Das Handelsregister ist ein staatliches Register, in dem Handelsgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und andere juristische Personen eingetragen werden. Es dient der öffentlichen Bekanntmachung und Kontrolle der Rechtsform und der Geschäftstätigkeit von Unternehmen. Es bietet eine Übersicht über die Eintragungen und Änderungen der Unternehmen und ist ein wichtiges Werkzeug zur Prävention von betrügerischen Praktiken.
Wer kann die Einsicht in das Handelsregister nehmen?
Grundsätzlich kann jeder die Einsicht in das Handelsregister nehmen. Allerdings kann die Einsicht insbesondere in einzelne Unterlagen und Dokumente des Handelsregisters, wie etwa die Eintragungsakten, nur durch diejenigen Personen erfolgen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsicht haben. Dazu zählen beispielsweise Mitarbeiter von Gerichten, Finanzbehörden, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Gewerbetreibende, Kreditinstitute, Kommunen und andere staatliche Stellen.

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