Handelsregisterauszug in Henstedt-ulzburg beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Henstedt-Ulzburg

Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Segeberg
Einwohner
28.182 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24558
Vorwahlen
04193, 04535
Adresse der Gemeinde
Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg
Website
Ortsteile
Charlottenhain, Dvelsbarg, Götzberg, Hohenhorst, Stegelkamp, Togenkamp, Vogelsang, Westerwohld, Charlottenhain, Düvelsbarg, Götzberg, Hohenhorst, Stegelkamp, Togenkamp, Vogelsang, Westerwohld

FAQ

Warum ins Handelsregister?
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem alle Unternehmen eingetragen sind, die eine geschäftliche Tätigkeit ausüben. Durch die Eintragung im Handelsregister wird ein Unternehmen rechtlich anerkannt und erhält eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Eintragung ins Handelsregister ist daher eine wichtige Voraussetzung, um rechtlich handeln und Geschäfte abschließen zu können.
Welche Tatsache über eine Gründung einer GmbH?
Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Die Gründer müssen mindestens einen Geschäftsführer und einen aufsichtsführenden Gesellschafter haben, der die Gesellschaft vertritt. Die Gründung einer GmbH erfordert ein Mindestkapital von 25.000 Euro. Zu diesem Zweck müssen die Gründer einen Gesellschaftsvertrag unterzeichnen, der die Rechte und Pflichten der Gründer, des Geschäftsführers und des aufsichtsführenden Gesellschafters festlegt.

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