In Handelsregister können Personen eine Einsicht nehmen, mit einer Einsichtvereinbarung vorliegen?
Nein, das ist nicht möglich. Eine Einsichtnahme in das Handelsregister ist nur mit einer gültigen Handelsregistereintragung möglich. Für eine solche Eintragung ist ein schriftlicher Antrag an das zuständige Amtsgericht erforderlich.