Handelsregisterauszug in Hollfeld beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Hollfeld

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Bayreuth
Einwohner
4951 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96142
Vorwahl
09274
Adresse der Stadtverwaltung
Marienplatz 18, 96142 Hollfeld
Website
Ortsteile
Fernreuth, Gelbsreuth, Großenhl, Kainach, Kleinhl, Krögelstein, Lindenmhle, Neidenstein, Sanspareil, Voitmannsdorf, Weiher, Zedersitz, Fernreuth, Gelbsreuth, Großenhül, Kainach, Kleinhül, Krögelstein, Lindenmühle, Neidenstein, Sanspareil, Voitmannsdorf, Weiher, Zedersitz

FAQ

Welche Gesellschaften müssen ins Handelsregister eingetragen werden?
Gesellschaften, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) als juristische Personen anerkannt sind, müssen ins Handelsregister eingetragen werden. Dazu zählen zum Beispiel Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften (KG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Auch Personengesellschaften, die ein Handelsgewerbe betreiben, müssen ins Handelsregister eingetragen werden.
Wann muss man sich ins Handelsregister eintragen lassen?
Gesellschaften, die nach deutschem Recht gegründet werden, müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen. Dies ist in der Regel im Rahmen des Gründungsprozesses erforderlich. Der Eintrag ins Handelsregister muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Gründung erfolgen.

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