Inhalte im Handelsregister werden durch einen Antrag auf Löschung gelöscht. Dieser muss vom Unternehmen selbst gestellt werden. Der Antrag muss in schriftlicher Form eingereicht werden und beinhaltet eine Erklärung, dass das Unternehmen nicht mehr existiert oder dass es seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Antrag muss auch eine Kopie des Handelsregistereintrags enthalten und die Unterschrift des Antragstellers.