Handelsregisterauszug in Hünstetten beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Hünstetten

Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Darmstadt
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
10.455 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65510
Vorwahlen
06126, 06128, 06438
Adresse der Gemeinde
Im Lagersboden 5, 65510 Hünstetten
Website

FAQ

Wie lässt man etwas im Handelsregister ändern?
Um eine Änderung im Handelsregister vorzunehmen, muss ein Antrag auf Änderung des Handelsregistereintrags beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Dieser Antrag muss die notwendigen Unterlagen enthalten, z.B. eine Kopie des aktualisierten Handelsregisterauszugs, die Änderungen, die vorgenommen werden sollen, sowie eine Kopie des notariell beglaubigten Protokolls der Gesellschafterversammlung. Der Antrag kann entweder schriftlich oder mündlich beim Amtsgericht eingereicht werden. Nach Einreichung des Antrags wird das Amtsgericht
Wer muss sich denn alles im Handelsregister eintragen lassen?
Grundsätzlich müssen alle Unternehmen, die eine juristische Person sind oder eine natürliche Person, die ein Handelsgewerbe betreibt, sich im Handelsregister eintragen lassen. Dazu zählen unter anderem GmbHs, OHGs, KGs, Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften. Auch bestimmte Personengesellschaften (GbR, KG, OHG) müssen sich im Handelsregister eintragen lassen.

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