Handelsregisterauszug in Kalkar beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Kalkar

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Düsseldorf
Kreis
Kleve
Einwohner
13.953 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47546
Vorwahl
02824
Adresse der Stadtverwaltung
Markt 20, 47546 Kalkar
Website
Ortsteile
Altkalkar, Bylerward, Hanselaer, Kalkar, Neulouisendorf, Altkalkar, Bylerward, Hanselaer, Neulouisendorf

FAQ

Was wird benötigt für ein Handelsregister?
Um ein Handelsregister zu erstellen, benötigt man ein Unternehmen, das die Aufgabe übernimmt, die Daten zu verwalten und zu veröffentlichen. Dazu muss das Unternehmen über die erforderliche Technologie und die erforderlichen Ressourcen verfügen, um die notwendigen Informationen zu sammeln und zu verarbeiten. Es müssen auch bestimmte Rechtsvorschriften eingehalten werden, die den Zugang zu den Informationen regeln. Außerdem müssen die Informationen regelmäßig aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie k
Wer darf Einsicht ins Handelsregister nehmen?
Grundsätzlich kann jeder Einsicht ins Handelsregister nehmen. Allerdings muss man dafür einige Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel ist es notwendig, dass man ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme nachweisen kann. Außerdem muss man ein gültiges Ausweisdokument vorlegen und eine Gebühr für die Einsichtnahme bezahlen.

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