Handelsregisterauszug in Kalkar beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Kalkar

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Düsseldorf
Kreis
Kleve
Einwohner
13.953 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47546
Vorwahl
02824
Adresse der Stadtverwaltung
Markt 20, 47546 Kalkar
Website
Ortsteile
Altkalkar, Bylerward, Hanselaer, Kalkar, Neulouisendorf, Altkalkar, Bylerward, Hanselaer, Neulouisendorf

FAQ

Was ist alles im Handelsregister eingetragen?
Im Handelsregister sind alle Unternehmen, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) registriert sind, eingetragen. Dazu gehören alle Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die nach dem HGB gegründet wurden, sowie alle eingetragenen Kommanditgesellschaften. Des Weiteren sind alle Änderungen des Unternehmens, wie z.B. Veränderungen des Namens, des Sitzes oder der Geschäftsanteile, eingetragen. Außerdem sind die Namen und Anschriften der Geschäftsführer und des Aufsichtsrates eingetragen.
wann muss sich ein verein im handelsregister eintragen?
Gesetzlich ist kein bestimmter Zeitpunkt vorgeschrieben, wann ein Verein sich im Handelsregister eintragen muss. Der Verein muss sich allerdings eintragen lassen, sobald er eine juristische Person (die sogenannte "Rechtsfähigkeit") erwirbt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Verein über ein eigenes Vermögen verfügt oder wenn er Gegenstände oder Dienstleistungen verkauft oder erwirbt, die nicht der Erfüllung der Vereinszwecke dienen.

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